Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Erkrankungen befinden sich bereits auf Platz zwei der Gründe für Arbeitsunfähigkeitstage – hinter Muskel-Skeletterkrankungen. Dem Arbeitgeber entstehen hohe Kosten und er ist verpflichtet, psychische Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen (§ 4, Abs. 1, ArbSchG). Da sowohl private als auch berufliche Faktoren für diese Art der Erkrankungen verantwortlich sein können, stellt sich die Frage nach einer rechtskonformen Vorgehensweise und der Auswahl geeigneter Messinstrumente.

Zur Erfassung und Beurteilung psychischer Belastung und Beanspruchung legen wir folgende Modelle und Leitlinien zugrunde:

  • Job-Demand-Control-Support Modell (Karasek & Theorell, 1990)
  • Effort-Reward-Imbalance-Modell (Siegrist, 2012)
  • Handlungshilfe der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
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  • Leitlinie der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
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  • Handlungsanleitung LV 31 (LASI)
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Lediglich 19% aller Unternehmen geben an, regelmäßig psychische Faktoren in die Gefährdungsbeurteilung mit aufzunehmen (vgl. SuGA, 2013). Gründe hierfür sind u.a. fehlende Fach- und Methodenkompetenzen in Bezug auf eine ordnungsgemäße Umsetzung und Dokumentation. Gerne unterstützen wir Sie dabei, dieses sensible Thema zeitnah anzugehen.

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Oder nutzen Sie die Gelegenheit eines Kurzvortrages, um sich über den Ablauf einer psychischen Gefährdungsbeurteilung zu informieren.