Konzeptentwicklung von Maßnahmen

Treffsichere und individuelle Konzepte machen aus zweierlei Gründen Sinn:

  1. Maßnahmen kosten Zeit und Geld und sollten daher messbare Erfolge aufzeigen.
  2. Ausgaben für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) werden als Arbeitslohn betrachtet. Somit fallen Lohnsteuer und Sozialabgaben an. Diese können nur vermieden werden, indem BGF dem überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers dient (BFH, 2007). Liegt dieses nicht vor, können Maßnahmen nur lohnsteuerbefreit durchgeführt werden, wenn sie gem. §3, 34 EStG einen Betrag von EUR 500,- pro Jahr und Mitarbeiter nicht übersteigen und den Kriterien der §§ 20, 20a SBG V entsprechen (vgl. GKV, 2014).

GIERINGER – Gesundheitsmanagement orientiert sich daher an folgenden Qualitätskriterien:

  • Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung (EU, 2007)
  • Europäisches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung (ENWHP)
  • DIN SPEC 91020 – Betriebliches Gesundheitsmanagement (2012)
  • DGUV-Spitzenverband – Gesundheit m Betrieb (April 2014)
  • Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes (Fassung vom 10.12.2014)